Inhalte nach EU-KI-Verordnung prüfen
Prüfen, welche maschinenlesbaren Herkunftsmarkierungen veröffentlichte Inhalte tatsächlich tragen.
Über diese Prüfung
Was die KI-Verordnung verlangt
Die EU-KI-Verordnung legt Anbietern und Betreibern generativer Systeme Transparenzpflichten auf – unter anderem, dass synthetische Inhalte maschinenlesbar gekennzeichnet und bestimmte Inhalte als künstlich erzeugt offengelegt werden. Die Pflicht trifft die Beteiligten in der Kette, nicht die Datei.
Was diese Prüfung zeigen kann
Ob Markierungen vorhanden und lesbar sind: ein C2PA-Manifest, ein deklarierter synthetischer Quellentyp, eine KI-Kennzeichnung in den Seiten-Metadaten. Als technische Kontrolle der eigenen Ausgabe vor der Veröffentlichung ist das nützlich.
Was sie nicht ist
Dies ist keine Compliance-Bewertung und keine Rechtsberatung. Ein positives Ergebnis belegt nicht, dass eine Pflicht erfüllt ist, ein negatives nicht, dass eine verletzt wurde. Es ist ein Eingangswert für die Menschen, die das beurteilen.