Artikel-50-Prüfung
Inhalte auf die maschinenlesbaren Kennzeichnungen prüfen, um die es in Artikel 50 geht.
Über diese Prüfung
Worum es in Artikel 50 geht
Artikel 50 der EU-KI-Verordnung regelt Transparenzpflichten rund um generative Systeme: kenntlich machen, wenn jemand mit einem KI-System interagiert, und synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar kennzeichnen, damit sie als künstlich erzeugt erkennbar sind.
Die Normenlücke
Die Verordnung verlangt wirksame, interoperable, robuste und zuverlässige Kennzeichnungen, schreibt aber kein bestimmtes Format vor. In der Praxis heißt das: C2PA-Manifeste, Wasserzeichen und Metadaten-Deklarationen – genau die Menge, die diese Prüfung liest.
Wie das Ergebnis zu nutzen ist
Als technische Kontrolle der eigenen Strecke: veröffentlichen, prüfen und sehen, ob die beabsichtigte Kennzeichnung bis zum veröffentlichten Artefakt überlebt hat. Sehr oft tut sie das nicht – und das vor einem Audit zu erfahren, ist mehr wert als jede Punktzahl.